Firmenfortführung

Firmenfortführung
Firmenfortführung f ≈ continued use of a firm name

German-english law dictionary. 2013.

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  • Firmenfortführung — I. Erbschaft:Durch Tod des Einzelkaufmannes erlischt die ⇡ Firma nicht. Erben bedürfen zur F. keiner besonderen Bewilligung. Haftung: a) Der Erbe haftet für die früheren Geschäftsverbindlichkeiten unbeschränkt mit seinem ganzen Vermögen, wenn er… …   Lexikon der Economics

  • Geschäftsübernahme — Geschäftsübernahme, Übernahme und Fortführung eines Geschäfts durch einen Dritten. Das Deutsche Handelsgesetzbuch vom 10. Mai 1897 hat die Haftung des Übernehmers positiv geregelt. Hierbei und zwei Hauptfälle zu scheiden: 1) Erwerb durch… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • G. F. Steinmeyer & Co. — G. F. Steinmeyer Co. Rechtsform GmbH Co. KG Gründung 1847 Sitz Oettingen in Bayern Leitung Paul Steinmeyer, Martin Steinmeyer Branche …   Deutsch Wikipedia

  • abgeleitete Firma — Fortführung eines Geschäftsbetriebes (⇡ Firmenfortführung) unter einer von dem Namen des Inhabers abweichenden Bezeichnung; gestattet bei Erwerb eines Handelsgeschäftes mit Firma oder bei Änderung des Namens des Inhabers (§§ 21, 22 HGB).… …   Lexikon der Economics

  • offene Handelsgesellschaft (OHG) — I. Begriff:Die OHG ist eine ⇡ Personengesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines ⇡ Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher ⇡ Firma gerichtet ist und deren Gesellschafter den Gläubigern unmittelbar und unbeschränkt mit ihrem vollen Vermögen… …   Lexikon der Economics

  • Ausscheiden eines Gesellschafters — Rechtsfolgen sind: 1. Bei A.e.G. aus einer ⇡ Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR): a) Fortsetzung der Gesellschaft nur, wenn das im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist (§ 736 BGB). b) Der Anteil des Ausscheidenden wächst den verbleibenden… …   Lexikon der Economics

  • Betriebsnachfolge — Betriebsinhaberwechsel, Betriebsübergang. 1. Begriff: Übergang eines Betriebes oder eines Betriebsteils auf einen neuen Rechtsträger im Wege der ⇡ Gesamtrechtsnachfolge (z.B. durch Erbschaft oder Verschmelzung) oder der Einzelrechtsnachfolge (z.B …   Lexikon der Economics

  • Einstellung — I. Käuferverhalten:1. Begriff: Subjektiv wahrgenommene Eignung eines Gegenstands (Produkt, Person, Situation etc.) zur Befriedigung von Bedürfnissen (⇡ Motivation; ⇡ Motiv). Wird auch als Image bezeichnet. E. gilt als „hypothetisches Konstrukt“,… …   Lexikon der Economics

  • Erbengemeinschaft — kraft Gesetzes beim Vorhandensein mehrerer ⇡ Erben eintretende Vermögensgemeinschaft am Nachlass (§§ 2032 ff. BGB). Die E. besteht bis zur ⇡ Erbauseinandersetzung als ⇡ Gemeinschaft zur gesamten Hand, bei der die Verwaltung des ⇡ Nachlasses und… …   Lexikon der Economics

  • Erbenhaftung — Einstehen für ⇡ Nachlassverbindlichkeiten (§§ 1967–2017, 2058–2063 BGB). E. setzt ⇡ Annahme der Erbschaft voraus. 1. Bürgerliches Recht: Der Erbe haftet grundsätzlich unbeschränkt mit seinem ganzen Vermögen; E. ist jedoch auf den ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Erwerb eines Handelsgewerbes — kann sich sowohl unter Lebenden als auch von Todes wegen vollziehen. 1. E. unter Lebenden (⇡ Veräußerung): Erfolgt nach den allgemeinen bürgerlich rechtlichen Vorschriften je nach der Art der zu übertragenden Vermögensbestandteile, z.B. für… …   Lexikon der Economics

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