- Firmenfortführung
- Firmenfortführung f ≈ continued use of a firm name
German-english law dictionary. 2013.
German-english law dictionary. 2013.
Firmenfortführung — I. Erbschaft:Durch Tod des Einzelkaufmannes erlischt die ⇡ Firma nicht. Erben bedürfen zur F. keiner besonderen Bewilligung. Haftung: a) Der Erbe haftet für die früheren Geschäftsverbindlichkeiten unbeschränkt mit seinem ganzen Vermögen, wenn er… … Lexikon der Economics
Geschäftsübernahme — Geschäftsübernahme, Übernahme und Fortführung eines Geschäfts durch einen Dritten. Das Deutsche Handelsgesetzbuch vom 10. Mai 1897 hat die Haftung des Übernehmers positiv geregelt. Hierbei und zwei Hauptfälle zu scheiden: 1) Erwerb durch… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
G. F. Steinmeyer & Co. — G. F. Steinmeyer Co. Rechtsform GmbH Co. KG Gründung 1847 Sitz Oettingen in Bayern Leitung Paul Steinmeyer, Martin Steinmeyer Branche … Deutsch Wikipedia
abgeleitete Firma — Fortführung eines Geschäftsbetriebes (⇡ Firmenfortführung) unter einer von dem Namen des Inhabers abweichenden Bezeichnung; gestattet bei Erwerb eines Handelsgeschäftes mit Firma oder bei Änderung des Namens des Inhabers (§§ 21, 22 HGB).… … Lexikon der Economics
offene Handelsgesellschaft (OHG) — I. Begriff:Die OHG ist eine ⇡ Personengesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines ⇡ Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher ⇡ Firma gerichtet ist und deren Gesellschafter den Gläubigern unmittelbar und unbeschränkt mit ihrem vollen Vermögen… … Lexikon der Economics
Ausscheiden eines Gesellschafters — Rechtsfolgen sind: 1. Bei A.e.G. aus einer ⇡ Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR): a) Fortsetzung der Gesellschaft nur, wenn das im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist (§ 736 BGB). b) Der Anteil des Ausscheidenden wächst den verbleibenden… … Lexikon der Economics
Betriebsnachfolge — Betriebsinhaberwechsel, Betriebsübergang. 1. Begriff: Übergang eines Betriebes oder eines Betriebsteils auf einen neuen Rechtsträger im Wege der ⇡ Gesamtrechtsnachfolge (z.B. durch Erbschaft oder Verschmelzung) oder der Einzelrechtsnachfolge (z.B … Lexikon der Economics
Einstellung — I. Käuferverhalten:1. Begriff: Subjektiv wahrgenommene Eignung eines Gegenstands (Produkt, Person, Situation etc.) zur Befriedigung von Bedürfnissen (⇡ Motivation; ⇡ Motiv). Wird auch als Image bezeichnet. E. gilt als „hypothetisches Konstrukt“,… … Lexikon der Economics
Erbengemeinschaft — kraft Gesetzes beim Vorhandensein mehrerer ⇡ Erben eintretende Vermögensgemeinschaft am Nachlass (§§ 2032 ff. BGB). Die E. besteht bis zur ⇡ Erbauseinandersetzung als ⇡ Gemeinschaft zur gesamten Hand, bei der die Verwaltung des ⇡ Nachlasses und… … Lexikon der Economics
Erbenhaftung — Einstehen für ⇡ Nachlassverbindlichkeiten (§§ 1967–2017, 2058–2063 BGB). E. setzt ⇡ Annahme der Erbschaft voraus. 1. Bürgerliches Recht: Der Erbe haftet grundsätzlich unbeschränkt mit seinem ganzen Vermögen; E. ist jedoch auf den ⇡… … Lexikon der Economics
Erwerb eines Handelsgewerbes — kann sich sowohl unter Lebenden als auch von Todes wegen vollziehen. 1. E. unter Lebenden (⇡ Veräußerung): Erfolgt nach den allgemeinen bürgerlich rechtlichen Vorschriften je nach der Art der zu übertragenden Vermögensbestandteile, z.B. für… … Lexikon der Economics